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| | Mietbedingungen - Schloss Greifensee | | | | 1. Benützungsgebühren
| Räume | 1/2 Tag
| 1/1 Tag
| Abends | 08°° - 12°° oder 14°° - 18°° | 08°° - 18°° | ab 19°° | | | CHF 90.- | CHF 140.- | CHF 90.- | | | CHF 100.- | CHF 150.- | CHF 100.- | | | CHF 160.- | CHF 250.- | CHF 210.- | Ganzes Schloss zur Alleinbenützung für Seminare | CHF 400.- | CHF 650.- | CHF 500.- | | Pauschale für Hochzeiten, Geburtstagsfeste usw. Schloss zur Alleinbenützung (inkl. Garten, oder Kellergeschoss, aber ohne Seminarräume | ab 12°°
CHF 1 200.-
| | ab 16°°
CHF 900.- | | für Empfänge, Apéros etc. | | | CHF 100.- | | Garten für Empfänge, Apéros etc. | CHF 150.-/ Anlass | Für Ausstellungen gelten spezielle Tarife. Der Stiftungsrat gewährt Spezialkonditionen für Sonderanlässe, Benützung der Räumlichkeiten über mehrere Tage, unterstützungswürdige Veranstaltungen. Schriftlich begründete Anfragen sind an den Stiftungsrat der Stiftung Schloss Greifensee zu richten. | 2. Technische Geräte
| Flip Chart, Pinwände, Hellraumprojektor, Beamer, Diaprojektor, Video usw. stehen zur Verfügung und müssen bei der Raumbestellung genau bezeichnet werden. | | Hellraumprojektor inkl. Leinwand, Videogerät, Diaprojektor je | CHF 15.- / Tag | | Beamer | CHF 40.- / Tag | | Video/Fernsehgerät | CHF 15.- / Tag | | Internetanschluss (High-Speed Netzverkabelung) | gratis | | Fax / Telefon in den Räumen möglich (Tel. 044 942 13 78) | | | Moderatorenkoffer | CHF 20.- / Tag | | Flipchart, Pinnwand, Whiteboard, Leinwand je | CHF 10.- / Tag | | Rednerpult | gratis | 3. Verpflegung | Mineralwasser sowie Kaffee, Tee und Kleingebäck während der Benützung der Gruppenräume werden im Schloss angeboten und in Rechnung gestellt. Bitte bestellen Sie die Verpflegung mit der Reservationsbestätigung. | | Vormittags | Kaffee/Tee, Gipfeli | CHF 5.00 / Person | | Nachmittags | Kaffee/Tee, Kuchen | CHF 5.50 / Person | | Pausen | Kaffee/Tee | CHF 3.00 / Person | | Mineralwasser | Literflasche | CHF 4.00 | 4. Reinigung / Ausserordentliche Einrichtungen
| Je nach Veranstaltung behalten wir uns vor, für Reinigung und ausserordentliche Einrichtungswünsche die effektiven Selbstkosten zu verrechnen. | 5. Bestätigung
Ihre Bestellungen werden von uns schriftlich bestätigt und enthalten verbindliche Preise. Ebenfalls werden die Zahlungsmodalitäten schriftlich festgelegt. Der Stiftungsrat oder die Betriebskommission behalten sich vor, Raummieten abzulehnen, wenn diese nicht den Zweckbestimmungen der Stiftung entsprechen. | 6. Programm / Details
| Um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Veranstaltung zu gewährleisten, bitten wir Sie, uns rechtzeitig den Ablauf und die nötigen Einzelheiten bekannt zu geben. | 7. Zahlungen
| Sie erhalten eine detaillierte Rechnung mit Einzahlungsschein. Zahlungsfrist: 10 Tage. Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise. Die Stiftung Schloss Greifensee ist nicht MwSt.-pflichtig. Vorauszahlungen können verlangt werden. | 8. Annullation
Grundsätzlich haben Annullationen schriftlich zu erfolgen. Bei Annullatation oder Abweichungen zum Bestätigungsschreiben hat der Gast der Stiftung Schloss Greifensee folgenden Betrag zu entrichten: | | zwischen 30 und 14 Tage vor Anlass | 50% der reservierten Leistungen | | später als 14 Tage vor Anlass | 80% der reservierten Leistungen |
| Bankett und Apéro: |
| nach Abschluss des definitiven Vertrages |
50% der reservierten Leistungen | | später als 14 Tage vor Anlass | 80% der reservierten Leistungen | 9. Allgemeines
Die Hochzeitsanlässe und andere Feste sind nur bis 01.00 Uhr möglich. Der Benützer hat auf die Nachbarn des Schlosses gebührend Rücksicht zu nehmen. Die polizeilichen Lärmvorschriften sind einzuhalten. Bei allen musikalischen Darbietungen in den Gruppenräumen sind von 22.00 - 07.00 Uhr alle gegen das Städtli liegenden Fenster geschlossen zu halten.
Das Schloss steht unter Denkmalschutz. Die Veranstalter sind dafür verantwortlich, dass die Räume mit der gebotenen Sorgfalt benützt werden; sie haften für Schäden, die aus der Verletzung der Sorgfaltspflicht entstehen. Insbesondere dürfen keine Gegenstände an den Wänden befestigt werden.
Das Städtli Greifensee ist mit einem Fahrverbot belegt. Ein- oder Ausladen ist erlaubt, bei längerem Parkieren vor dem Schloss riskieren Sie eine Busse. Bitte benützen Sie die öffentlichen Parkplätze. | Wir freuen uns, Sie bei uns willkommen zu heissen.
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